
Abwasser
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Abwasser
Abwasser ist das durch den Gebrauch veränderte, verunreinigte in die Kanalisation abfließende Wasser sowie das von bebauten oder befestigten Flächen abfließende Niederschlagswasser.
Für das Einleiten von Abwasser gelten neben dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG), dem Landeswassergesetz (BWG), der
Abwasserverordnung (AbwV), der Indirekteinleiterverordnung (IndV) auch die Satzung über die zentrale öffentliche Abwasserbeseitigung (AWS).
Grundsätzlich sind Abfälle (wie beispielsweise Chemikalienreste, Desinfektionsmittelkonzentrate, Medikamentenreste und Röntgenkontrastmittel) gemäß der Regelungen des Abfallwegweisers der Charité zu entsorgen. Eine Entsorgung über den Ausguss / Toilette in die öffentliche Kanalisation ist verboten. Es ist unzulässig Abwasser zu verdünnen oder zu vermischen, um Einleitungsverbote zu umgehen oder Grenzwerte einzuhalten.
In die öffentlichen Entwässerungsanlagen dürfen beispielsweise nicht eingeleitet werden:
- halogenierte bzw. halogenfreie organische Lösungsmittel und Lösungsmittelgemische
- brennbare explosive Stoffe
- Stoffe nach § 7a Wasserhaushaltsgesetz (WHG), die wegen der Besorgnis der Giftigkeit, Langlebigkeit, Anreicherungsfähigkeit oder krebserzeugenden, fruchtschädigenden oder erbgutverändernden Wirkung als gefährlich zu bewerten sind
- Stoffe, die die Entwässerungsanlagen verstopfen oder deren Reinigung erschweren können
- feuergefährliche, explosive, giftige, radioaktive und andere Stoffe, die die Entwässerungsanlagen in Bestand oder Betrieb oder die in ihnen arbeitenden Personen oder die öffentliche Sicherheit gefährden können
- Abwasser das nachhaltig belästigende Gerüche verbreitet, das explosive oder giftige Gase entwickelt, die Entwässerungsanlagen in Bestand oder Betrieb gefährdet, die Reinigung des Abwassers erschwert oder den Betrieb stören kann
- Abwasser, das wärmer als 35°C ist, in die Schmutz- und Mischwasserkanäle
- Abwasser, dessen pH-Wert nicht zwischen 6,5 und 10 liegt
Bei Fragen oder Problemen zu Abwasser sprechen Sie gern die Umweltschutzbeauftragte an.
Entsorgungsweg
Aufbereitung in der kommunalen Kläranlage der Berliner Wasserbetriebe (BWB)
Kontakt
Umweltschutzbeauftragte / Abfallbeauftragte: t: 030 450 573044 o. Mailkontakt
Auftragsmanagement / Beratung: t: 030 450574 189 o. Mailkontakt / t: 030 450574231
Stand: 13.12.2022