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Altglas

Um Altglas einer Rohstoffverwertung zuführen zu können, muss dieses getrennt und frei von Verunreinigungen gesammelt werden.

Glas ist beliebig oft recycelbar.

Nutzen Sie auch die Börsen der Charité: Nicht mehr benötigte Laborglasgeräte (sauber) wie Kolben, Pipetten, etc.können hier zur Weitergabe angeboten werden: Börsen (Intranet)

Abfalleinstufung

Abfallbezeichnung:

Altglas

Abfallschlüssel-Nr.:

20 01 02

Dazu gehören:

Getränkeflaschen aus Glas, Konservengläser, sonstiges Verpackungsglas incl. Infusionsflaschen (restentleert) ohne schädliche Restanhaftungen und ohne Infusionsbesteck. Verschlüsse und Verschlussränder müssen nicht entfernt werden.

Nicht dazu gehören:

- Kanülen, Glasbruch, Objektträge: scharfe, spitze Gegenstände


- Leuchtstoffröhren


- Fenster, Flachglas: Restabfall


- Chemikalienflaschen mit schädlichen Restanhaftungen: restentleert getrennt vom sonstigen Altglas als Leeremballagen mit schädlichen Anhaftungen


- Laborglas (hochschmelzend) ohne schädliche Restanhaftungen: Restabfall


- Laborglas mit schädlichen Restanhaftungen: Leeremballagen mit schädlichen Anhaftungen

Sammlung und Behälter

Abfallbehälter:

grün; 60 Liter; Anforderung über Transportdienst

Hinweise:

Farbaufkleber zur Abfalltrennung sind kostenlos über die Abfallwirtschaft erhältlich.


 


Nicht mehr benötigte Laborglasgeräte (sauber) wie Kolben, Pipetten, etc. bitte zur Weiterverwendung der Laborglasgerätebörse zuführen.

Entsorgung

Abholung:

Reinigungs- und Transportdienst

Verwertungsweg:

stoffliche Verwertung


Zur Beauftragung einer Entsorgung kontaktieren Sie bitte das Auftragsmanagement.

Für Beratungen und bei Unklarheiten kontaktieren Sie bitte die Umweltbeauftragten.

Stand: 07.05.2018