
Altglas
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Abfallbezeichnung: Altglas
Abfallschlüssel-Nr.: 20 01 02
Dazu gehören Getränkeflaschen aus Glas, Konservengläser, sonstiges Verpackungsglas incl. Infusionsflaschen (restentleert) ohne schädliche Restanhaftungen und ohne Infusionsbesteck. Verschlüsse und Verschlussränder müssen nicht entfernt werden.
Nicht dazu gehören scharfe und spitze Gegenstände wie Kanülen, Glasbruch, Objekträger, Leuchtstoffröhren und Fenster / Flachglas (Entsorgung als Restabfall).
Chemikalienflaschen - restentleert- sind getrennt vom sonstigen Altglas als Leeremballagen mit schädlichen Anhaftungen zu entsorgen.
Laborglas (hochschmelzend) ohne schädliche Restanhaftungen ist als Restabfall und mit schädlichen Restanhaftungen als Leeremballagen mit schädlichen Anhaftungen zu entsorgen.
Sammlung
Abfallbehälter grün; 60 Liter; Anforderung über Transportdienst
Bemerkung
Farbaufkleber zur Abfalltrennung sind kostenlos über die Abfallwirtschaft erhältlich.
Nicht mehr benötigte Laborglasgeräte (sauber) wie Kolben, Pipetten, etc. bitte zur Weiterverwendung der Laborglasgerätebörse zuführen.
Entsorgung
Abholung: Reinigungs- und Transportdienst
Verwertung: Stofflich
Um Altglas einer Rohstoffverwertung zuführen zu können, muss dieses getrennt und frei von Verunreinigungen gesammelt werden. Glas ist beliebig oft recycelbar.
Kontakt
Umweltschutzbeauftragte / Abfallbeauftragte: t: 030 450 573044 o. Mailkontakt
Auftragsmanagement / Beratung: t: 030 450574 189 o. Mailkontakt / t: 030 450574231
Stand: 07.05.2018