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Altmedikamente

Hinweise

Arzneimittel einschließlich unverbrauchter Röntgenkontrastmittel sind getrennt zu erfassen. Wichtig dabei ist, dass ein missbräuchlicher Zugriff durch Dritte und eine damit verbundene Gefährdung ausgeschlossen werden. Eine Entsorgung über den Ausguss oder die Toilette in die öffentliche Kanalisation (Einleitungsverbot) ist unzulässig.
Jodhaltige Kontrastmittel können die Umwelt belasten, wenn sie über das Abwasser abgegeben werden.

Reste aus der Anwendung dürfen nie in den Ausguss gegeben werden.

Jede Tablette und jeder Tropfen eines flüssigen Arzneimittels, die nicht in das Abwasser und damit in den Wasserkreislauf gelangen, entlasten die Umwelt und schützen die Gesundheit.

Abfalleinstufung

Abfallbezeichnung:

Arzneimittel

Abfallschlüssel-Nr.:

18 01 09

Dazu gehören:

- Angebrochene und verfallene Medikamente


- nicht mehr benötigte Medikamente


- Röntgenkontrastmittel

Nicht dazu gehören:

- zytotoxische Medikamente: Zytostatika


- entpackte Restmengen (z.B. halbe Tabletten): B-Abfall


- angebrochene Ampullen und andere verletzungsgefährliche Gegenstände: scharfe, spitze Gegenstände


- kleine Restmengen an flüssigen Medikamenten sind mit Zellstoff o.ä. aufzusaugen: B-Abfall


- Betäubungsmittel: Die Beseitigung erfolgt gemäß dem Merkblatt zur Vernichtung von Betäubungsmitteln.

Sammlung und Behälter

Abfallbehälter:

Rückgabe der Medikamente über die Apothekenkisten an die Apotheke (verplomt und adressiert). Alle Infos dazu hier.


 

Entsorgung

Abholung:

Transportdienst

Verwertungsweg:

thermische Verwertung im Müllheizkraftwerk, gemeinsam mit dem Restabfall (B-Abfall)


Zur Beauftragung einer Entsorgung kontaktieren Sie bitte das Auftragsmanagement.

Für Beratungen und bei Unklarheiten kontaktieren Sie bitte die Umweltbeauftragten.

Stand: 15.02.2021