
B-Abfälle
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B-Abfall / Krankenhausspezifischer Abfall (potentiell infektiös)
Abfallbezeichnung: Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden.
Abfallschlüssel-Nr.: 18 01 04
Dazu gehören: mit Blut, Sekreten oder Exkreten behaftete Abfälle wie Wundverbände, Gipsverbände, Tupfer, Einwegwäsche, Stuhlwindeln, Einwegartikel (Handschuhe, Mund/Nasenschutz, Einmalkittel), Schlauchsysteme, Infusionssysteme, Urin- und Drainagesysteme sowie gering mit Zytostatika kontaminierte Abfälle wie Tupfer, Handschuhe, Atemschutzmasken, Einmalkittel, Plastik- /Papiermaterial, Aufwischtücher, entleerte Infusionsbeutel, Infusionszubehör (Restmengen < 20 ml) nach bestimmungsgemäßer Anwendung
Dazu gehören NICHT: Ethischer Abfall (E-Abfall) ) wie gefüllte Blutkonserven und Körperteile / Organabfälle, Infektiöser Abfall (C-Abfall)
Nicht mit Blut, Sekreten oder Exkreten kontaminierte Abfälle wie Papier, Zeitschriften, Verpackungen usw. sind gemäß dem Wertstoffsammelkonzept der Charité zu sammeln. Diese gehören nicht in den B-Abfall
Sammlung

B-Abfall (trocken)
Dazu gehören medizinische Abfälle ohne Flüssigkeiten wie kontaminierte Tupfer und Handschuhe.
Sackständer / Abfallsammler: Ausstattung mit Abfallsack schwarz / rot durch Reinigung
B-Abfall (nass)
Dazu gehören Abfälle mit größeren Mengen von Körperflüssigkeiten (z.B. Drainageflüssigkeiten).
Abfallbehälter: schwarz; 50 Liter; Ausstattung mit Abfallsack rot durch Reinigung(Abfallbehälterstellung durch Reinigung)
Bemerkung:
Die Abfälle AS 18 01 04 sind unmittelbar am Ort ihres Anfallens in reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen / dichten Behältnissen zu sammeln. Ein Umfüllen oder Sortieren ist nicht erlaubt. Bei größeren Mengen von Körperflüssigkeiten in Behältnissen ist beispielsweise durch Verwendung geeigneter aufsaugender Materialien sicherzustellen, dass bei Bereitstellung und Transport dieser Abfälle keine flüssigen Abfallinhaltsstoffe austreten. Ist dies nicht möglich, sind die Abfälle als Ethischer Abfall (E-Abfall) zu sammeln. Behältnisse mit Körperflüssigkeiten (z.B. Urin) können unter Beachtung von hygienischen / infektionspräventiven Gesichtspunkten entleert und der Inhalt unter Beachtung der kommunalen Abwassersatzung dem Abwasser zugeführt werden.
Scharfe und spitze Gegenstände dürfen erst nach Abwurf in die dafür vorgesehenen Abwurfbehälter (siehe dazu hier) dem B-Abfall zugeführt werden.
Die roten Abfallsäcke sind zur Sammlung von schweren Materialien (z.B. Drainagen mit Flüssigkeit) auf Grund der höheren Materialstärke geeignet. Beim Befüllen der Abfallsäcke ist darauf achten, dass ein sicheres Verschließen der Abfallsäcke mit Draht durch den Reinigungsdienst möglich ist.
Entsorgung
Abholung: Reinigungsdienst / Transportdienst
Entsorgung: Hausmüllverbrennung
Kontakt
Umweltschutzbeauftragte / Abfallbeauftragte: t: 030 450 573044 o. Mailkontakt
Auftragsmanagement / Beratung: t: 030 450574 189 o. Mailkontakt / t: 030 450574231
Stand: 12.10.2020