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B-Abfall/krankenhausspezifischer Abfall (potentiell infektiös)

Tipps zur Abfallvermeidung:

Trennen Sie Verpackungsabfälle aus Kunststoff und Papier und entsorgen Sie diese separat.

Abfalleinstufung

Abfallbezeichnung:

Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden

Abfallschlüssel-Nr.:

18 01 04

Dazu gehören:

mit Blut, Sekreten oder Exkreten behaftete Abfälle wie Wundverbände, Gipsverbände, Tupfer, Einwegwäsche, Stuhlwindeln, Einwegartikel (Handschuhe, Mund/Nasenschutz, Einmalkittel), Schlauchsysteme, Infusionssysteme, Urin- und Drainagesysteme sowie gering mit Zytostatika kontaminierte Abfälle wie Tupfer, Handschuhe, Atemschutzmasken, Einmalkittel, Plastik- /Papiermaterial, Aufwischtücher, entleerte Infusionsbeutel, Infusionszubehör (Restmengen<20ml) nach bestimmungsgemäßer Anwendung

Nicht dazu gehören:

Ethischer Abfall (E-Abfall) wie gefüllte Blutkonserven und Körperteile/Organabfälle, Ethischer Abfall (E-Abfall), Infektiöser Abfall (C-Abfall)

Sammlung und Behälter

 

B-Abfall TROCKEN

B-Abfall NASS

Dazu gehören:

medizinische Abfälle ohne Flüssigkeiten wie kontaminierte Tupfer und Handschuhe

Abfälle mit größeren Mengen von Körperflüssigkeiten (z.B. Drainageflüssigkeiten)

Abfallbehälter:

Ausstattung mit Abfallsack schwarz / rot durch Reinigung

schwarz; 50 Liter; Ausstattung mit Abfallsack rot durch Reinigung (Abfallbehälterstellung durch Reinigung)

Hinweis:

Diese Abfälle sind unmittelbar am Ort ihres Anfallens in reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen/dichten Behältnissen zu sammeln. Ein Umfüllen oder Sortieren ist nicht erlaubt.


Bei größeren Mengen von Körperflüssigkeiten in Behältnissen ist beispielsweise durch Verwendung geeigneter aufsaugender Materialien sicherzustellen, dass bei Bereitstellung und Transport dieser Abfälle keine flüssigen Abfallinhaltsstoffe austreten. Ist dies nicht möglich, sind die Abfälle als Ethischer Abfall (E-Abfall) zu sammeln.


Behältnisse mit Körperflüssigkeiten (z.B. Urin) können unter Beachtung von hygienischen/ infektionspräventiven Gesichtspunkten entleert und der Inhalt unter Beachtung der kommunalen Abwassersatzung dem Abwasser zugeführt werden.


Scharfe und spitze Gegenstände dürfen erst nach Abwurf in die dafür vorgesehenen Abwurfbehälter dem B-Abfall zugeführt werden.


Die roten Abfallsäcke sind zur Sammlung von schweren Materialien (z.B. Drainagen mit Flüssigkeit) auf Grund der höheren Materialstärke geeignet. Beim Befüllen der Abfallsäcke ist darauf achten, dass ein sicheres Verschließen der Abfallsäcke mit Draht durch den Reinigungsdienst möglich ist.

Entsorgung

Abholung:

Reinigung/Transportdienst

Verwertungsweg:

thermische Verwertung im Müllheizkraftwerk


Zur Beauftragung einer Entsorgung kontaktieren Sie bitte das Auftragsmanagement.

Für Beratungen und bei Unklarheiten kontaktieren Sie bitte die Umweltbeauftragten.

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