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Batterien
Tipps zur Abfallvermeidung:



- Verzicht auf netzunabhängigen Betrieb von Geräten
- Akkus statt Batterien verwenden
- Batterien und Akkus ohne giftige Schwermetalle kaufen
- Lebensdauer von Akkus durch "richtige" Behandlung verlängern
Abfalleinstufung
Abfallbezeichnung: |
Batterien und Akkumulatoren, die unter 16 06 01*, 16 06 02* oder 16 06 03* fallen, sowie gemischte Batterien und Akkumulatoren, die solche Batterien enthalten |
Abfallschlüssel-Nr.: |
20 01 33* |
Dazu gehören: |
herkömmliche Batterien (Trockenbatterien ohne freie Flüssigkeit) wie Nickel-Cadmium-Batterien, Zink-Kohle-Batterien, Alkali-Mangan-Batterien, Lithiumbatterien <500g (mit isolierten Anschlüssen) und Knopfzellen |
Nicht dazu gehören: |
Fahrzeugbatterien: Rückgabe bei Neukauf (Pfand) Industriebatterien (Batterien für Not- und Ersatzstromversorgung für Geräte in der Mess-, Steuer und Regelungstechnik) wie Bleiakkumulatorenund große Nickel-Cadmium-Akkus |
Sammlung und Behälter
Sammelbehälter: |
Sammelbehälter grün (grs) Sammelkarton REBAT interner Sammeleimer über SRM bestellbar Informationen im Merkblatt "Entsorgung von Altbatterien" Sammlung von herkömmlichen Batterien, Akkus, Knopfzellen (max. 4kg / Stück) sowie Li-Batterien mit Stückgewicht < 500 g und einem Mengenanteil <10 % |
Hinweise: |
Lithium-Batterien, -Akkus, -Knopfzellen sind erkennbar an: "Li-Ion BATTERIE"; "Lithium","CR" (Lithiumrundzelle). Bei unsachgemäßer Benutzung und Lagerung können Lithium-Batterien Brände verursachen. Verwenden Sie keine defekten Lithium-Batterien. Kleben Sie die Pole bei Lagerung und Entsorgung ab, damit keine Kurzschlüsse entstehen (beispielsweise mit Klebestreifen). Die Batterie-Sammelbehälter sind trocken zu lagern. Defekte und/oder beschädigte Lithium-Batterien >500g dürfen nicht in den grünen Sammelbehältern/Sammelkarton gesammelt werden (Bitte Abfallwirtschaft kontaktieren)! Aus Elektroaltgeräten (Elektronikschrott) sind Batterien, Akkus, Knopfzellen vor der Entsorgung auszubauen! |
Weitere Informationen: |
Charité-Merkblatt Entsorgung von Altbatterien Tipps vom UBA zum richtigen Nutzen und Entsorgen Tipps vom UBA zum Umgang mit Lithium-Batterien
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Entsorgung
Abholung: |
Gefahrguttransport |
Verwertungsweg: |
über genehmigtes Rücknahmesystem für Gerätebatterien im Sinne des deutschen Batteriegesetzes (§7). Eine Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkus über den Hausmüll/Restabfall ist nicht zulässig. |
Zur Beauftragung einer Entsorgung kontaktieren Sie bitte das Auftragsmanagement.
Für Beratungen und bei Unklarheiten kontaktieren Sie bitte die Umweltbeauftragten.
Stand: September 2023