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Batterien

Tipps zur Abfallvermeidung:

  • Verzicht auf netzunabhängigen Betrieb von Geräten
  • Akkus statt Batterien verwenden
  • Batterien und Akkus ohne giftige Schwermetalle kaufen
  • Lebensdauer von Akkus durch "richtige" Behandlung verlängern

Abfalleinstufung

Abfallbezeichnung:

Batterien und Akkumulatoren, die unter 16 06 01*, 16 06 02* oder 16 06 03* fallen, sowie gemischte Batterien und Akkumulatoren, die solche Batterien enthalten

Abfallschlüssel-Nr.:

20 01 33*

Dazu gehören:

herkömmliche Batterien (Trockenbatterien ohne freie Flüssigkeit) wie Nickel-Cadmium-Batterien, Zink-Kohle-Batterien, Alkali-Mangan-Batterien, Lithiumbatterien <500g (mit isolierten Anschlüssen) und Knopfzellen

Nicht dazu gehören:

Fahrzeugbatterien: Rückgabe bei Neukauf (Pfand)


Industriebatterien (Batterien für Not- und Ersatzstromversorgung für Geräte in der Mess-, Steuer und Regelungstechnik) wie Bleiakkumulatorenund große Nickel-Cadmium-Akkus

Sammlung und Behälter

Sammelbehälter:

Sammelbehälter grün (grs)


Sammelkarton REBAT


interner Sammeleimer über SRM bestellbar


Informationen im Merkblatt "Entsorgung von Altbatterien"


Sammlung von herkömmlichen Batterien, Akkus, Knopfzellen (max. 4kg / Stück) sowie Li-Batterien mit Stückgewicht < 500 g und einem Mengenanteil <10 %

Hinweise:

Lithium-Batterien, -Akkus, -Knopfzellen sind erkennbar an: "Li-Ion BATTERIE"; "Lithium","CR" (Lithiumrundzelle). Bei unsachgemäßer Benutzung und Lagerung können Lithium-Batterien Brände verursachen. Verwenden Sie keine defekten Lithium-Batterien. Kleben Sie die Pole bei Lagerung und Entsorgung ab, damit keine Kurzschlüsse entstehen (beispielsweise mit Klebestreifen).


Die Batterie-Sammelbehälter sind trocken zu lagern.


Defekte und/oder beschädigte Lithium-Batterien >500g dürfen nicht in den grünen Sammelbehältern/Sammelkarton gesammelt werden (Bitte Abfallwirtschaft kontaktieren)!


Aus Elektroaltgeräten (Elektronikschrott) sind Batterien, Akkus, Knopfzellen vor der Entsorgung auszubauen!

Weitere Informationen:

Charité-Merkblatt Entsorgung von Altbatterien


Tipps vom UBA zum richtigen Nutzen und Entsorgen


Tipps vom UBA zum Umgang mit Lithium-Batterien


 

Entsorgung

Abholung:

Gefahrguttransport

Verwertungsweg:

über genehmigtes Rücknahmesystem für Gerätebatterien im Sinne des deutschen Batteriegesetzes (§7). Eine Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkus über den Hausmüll/Restabfall ist nicht zulässig.


Zur Beauftragung einer Entsorgung kontaktieren Sie bitte das Auftragsmanagement.

Für Beratungen und bei Unklarheiten kontaktieren Sie bitte die Umweltbeauftragten.

Stand: September 2023