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Betriebsmittel, chemikalienhaltig
Abfalleinstufung
Abfallbezeichnung: |
Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind |
Abfallschlüssel-Nr.: |
15 02 02 |
Dazu gehören: |
mit Chemikalien behaftete verunreinigte Handschuhe, Pipettenspitzen, Objektträger, Schläuche, Kunststoffteile, Putzlappen, Papiertücher, Chemikalienbinder, Filtrationshilfsmittel bzw. Aufsaugmassen auf anorganischer und organischer Basis, wie z.B. Aktivkohle, Silicagel, Kieselgel, Kieselgur und ethidiumbromidhaltige Gele |
Sammlung und Behälter
Abfallbehälter: |
Schnappdeckeleimer, weiß, 30 Liter (bauartgeprüft und zugelassen, gekennzeichnet nach den Vorschriften des Gefahrgutrechtes) |
Hinweis: |
Bereitstellung der gefahrgutrechtlich eindeutig gekennzeichneten Behälter zur Abholung fest verschlossen, unbeschädigt und frei von Restanhaftungen. Kein Überkleben oder Beschreiben der Kennzeichnungen auf den Behältern! |
Zur Beauftragung einer Entsorgung kontaktieren Sie bitte das Auftragsmanagement.
Für Beratungen und bei Unklarheiten kontaktieren Sie bitte die Umweltbeauftragten.
Stand: September 2023