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Betriebsmittel, ölhaltig
Abfalleinstufung
Abfallbezeichnung: |
Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind |
Abfallschlüssel-Nr.: |
15 02 02 |
Dazu gehören: |
mit Öl behaftete verunreinigte Handschuhe, Schutzkleidung, Putzlappen, Papiertücher Filter- und Aufsaugmassen |
Nicht dazu gehören: |
Sammlung und Behälter
Abfallbehälter: |
Sammlung in feuerfesten Metallbehältern bzw. in Kunststoffbehältern, abhängig von der Menge (bauartgeprüft und zugelassen, gekennzeichnet nach den Vorschriften des Gefahrgutrechtes) |
Hinweis: |
Bereitstellung der gefahrgutrechtlich eindeutig gekennzeichneten Behälter zur Abholung fest verschlossen, unbeschädigt und frei von Restanhaftungen. Kein Überkleben oder Beschreiben der Kennzeichnungen auf den Behältern! |
Zur Beauftragung einer Entsorgung kontaktieren Sie bitte das Auftragsmanagement.
Für Beratungen und bei Unklarheiten kontaktieren Sie bitte die Umweltbeauftragten.
Stand: September 2023