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Betriebsmittel, ölhaltig

Abfalleinstufung

Abfallbezeichnung:

Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind

Abfallschlüssel-Nr.:

15 02 02

Dazu gehören:

mit Öl behaftete verunreinigte Handschuhe, Schutzkleidung, Putzlappen, Papiertücher Filter- und Aufsaugmassen

Nicht dazu gehören:

mit Chemikalien verunreinigte Betriebsmittel

Gefahrgut

UN-Nummer:

UN3175

ADR-Klasse:

4.1

Gefahrzettel:

4.1

Sammlung und Behälter

Abfallbehälter:

Sammlung in feuerfesten Metallbehältern bzw. in Kunststoffbehältern, abhängig von der Menge (bauartgeprüft und zugelassen, gekennzeichnet nach den Vorschriften des Gefahrgutrechtes)

Hinweis:

Bereitstellung der gefahrgutrechtlich eindeutig gekennzeichneten Behälter zur Abholung fest verschlossen, unbeschädigt und frei von Restanhaftungen.


Kein Überkleben oder Beschreiben der Kennzeichnungen auf den Behältern!

Entsorgung

Abholung:

Gefahrguttransport

Verwertungsweg:

Beseitigung (Sonderabfallverbrennung)


Zur Beauftragung einer Entsorgung kontaktieren Sie bitte das Auftragsmanagement.

Für Beratungen und bei Unklarheiten kontaktieren Sie bitte die Umweltbeauftragten.

Stand: September 2023