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Dazu zählen Speisereste sowie Garten- und Parkabfälle.
Speisereste aus Cafeterias und Kantinen werden durch den Betreiber eigenverantwortlich einer Verwertung zugeführt (Biogaserzeugung). Diese dürfen nicht als Restabfall entsorgt werden.
Kleinere Abfallmengen wie Teebeutel, Kaffeesatz, die beispielsweise am Arbeitsplatz entstehen, können als Restabfall entsorgt werden.
Die bei der Pflege der Außenanlagen anfallenden Garten- und Parkabfälle (Grasschnitt, Laub und geschnittenes Gehölz) werden durch den Betreiber gesammelt und einer Verwertung (Kompostierung) zugeführt.
Zur Beauftragung einer Entsorgung kontaktieren Sie bitte das Auftragsmanagement.
Für Beratungen und bei Unklarheiten kontaktieren Sie bitte die Umweltbeauftragten.
Stand: 03.05.2018