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Abfalleinstufung
Abfallbezeichnung: |
Körperteile und Organe einschließlich Blutbeutel und Blutkonserven |
Abfallschlüssel-Nr.: |
18 01 02 |
Dazu gehören: |
Körperteile, Organabfälle, Blutbeutel und mit Blut oder flüssigen Blutprodukten gefüllte Behältnisse |
Nicht dazu gehören: |
B-Abfall, wie entleerte Blutkonserven |
Sammlung und Behälter
Abfallbehälter: |
Schwarz; 30 Liter, 50 Liter, 60 Liter |
Hinweis: |
Bereitstellung der eindeutig gekennzeichneten Behälter zur Abholung fest verschlossen, unbeschädigt und frei von Restanhaftungen. Bereitstellung unter Vermeidung einer Gasbildung in den Sammelbehältnissen (unter +15°C Lagerdauer max. eine Woche; unter +8°C Verlängerung der Lagerdauer in Abstimmung mit der Hygiene). Kein Überkleben oder Beschreiben der Kennzeichnungen auf den Behältern! |
Hinweis zur Einleitung: |
Unter Beachtung hygienischer und infektionspräventiver Gesichtspunkte ist die Einleitung einzelner mit Blut oder flüssigen Blutprodukten gefüllter Behältnisse in die Kanalisation (in dafür vorgesehene Ausgüsse) möglich. |

Zur Beauftragung einer Entsorgung kontaktieren Sie bitte das Auftragsmanagement.
Für Beratungen und bei Unklarheiten kontaktieren Sie bitte die Umweltbeauftragten.
Stand: September 2023