
Elektronikschrott
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Elektro- und Elektronikschrott
Abfallbezeichnung: gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09* bis 16 02 12* fallen
Abfallschlüssel-Nr.: 16 02 14
Dazu gehören: gebrauchte elektronische Geräte wie Haushaltsgeräte (Wasserkocher, Kaffeemaschinen, Spülgeräte), Geräte der Unterhaltungselektronik (Radio), Geräte aus der Betriebstechnik (Kabel, elektrische Werkzeuge) sowie Informations- und Kommunikationsgeräte (Computer, Laptop, Notebook, Mobiltelefon, Telefone, Drucker).
Dazu gehören NICHT: gebrauchte elektronische Geräte, die gefährlichen Bestandteile (Glas aus Kathodenstrahlröhren) enthalten wie Monitore und Fernsehgeräte sowie Kühlschränke, Sperrmüll, Schrott
Bemerkung
Zu inventarisierten Geräten: Für die Aussonderung von inventarisierten Geräten ist das Formular Mitteilung zur Aussonderung von Geräten zu verwenden.
Zu nicht-inventarisierten Geräten: Nicht inventarisierte Geräte sind gesondert zur Abholung durch den Transportdienst bereitzustellen (Kiste).
Grundsätzlich sind Batterien / Akkus, Knopfzellen aus Geräten vor der Entsorgung zu entfernen (z.B. schnurrlose Werkzeuge, Taschenlampen) und ordnungsgemäß als Batterien zu entsorgen. Elektro-Altgeräten mit fest eingebauten Li-Akkus, die nicht vom Gerät getrennt werden können, sind deutlich lesbar mit "Lithium" zu kennzeichnen (bei Anmeldung zur Entsorgung "enthält Lithium-Batterien" angeben).
Entsorgung
Abholung: Transportdienst
Verwertung: Stofflich
Die umweltverträgliche Entsorgung sowie das Inverkehrbringen und die Rücknahme von Elektro- und Elektronikgeräten sind im Elektro- und Elektronikgerätegesetz geregelt.
Kontakt
Umweltschutzbeauftragte / Abfallbeauftragte: t: 030 450 573044 o. Mailkontakt
Auftragsmanagement / Beratung: t: 030 450574 189 o. Mailkontakt / t: 030 450574231
Stand: 01.07.2020