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Elektroschrott
Abfalleinstufung
Abfallbezeichnung: |
gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09* bis 16 02 12* fallen |
Abfallschlüssel-Nr.: |
16 02 14 |
Dazu gehören: |
gebrauchte elektronische Geräte wie Haushaltsgeräte (Wasserkocher, Kaffeemaschinen, Spülgeräte), Geräte der Unterhaltungselektronik, Geräte aus der Betriebstechnik (Kabel, elektrische Werkzeuge) sowie Informations- und Kommunikationsgeräte (Computer, Laptop, Notebook, Mobiltelefone, Telefone, Drucker) |
Nicht dazu gehören: |
gebrauchte elektronische Geräte, die gefährlichen Bestandteile enthalten wie: |
Bemerkung: |
Nicht inventarisierte Geräte sind gesondert zur Abholung dem Transportdienst bereitzustellen (Kiste). Für die Aussonderung von inventarisierten Geräten ist das Formular Mitteilung zur Aussonderung von Geräten zu verwenden. Grundsätzlich sind Batterien / Akkus, Knopfzellen aus Geräten vor der Entsorgung zu entfernen (z.B. schnurrlose Werkzeuge, Taschenlampen) und ordnungsgemäß als Batterien zu entsorgen. Elektro-Altgeräten mit fest eingebauten Li-Akkus, die nicht vom Gerät getrennt werden können, sind deutlich lesbar mit "Lithium" zu kennzeichnen (bei Anmeldung zur Entsorgung "enthält Lithium-Batterien" angeben). |
Abfalleinstufung
Abfallbezeichnung: |
gefährliche Bestandteile enthaltende gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 12 fallen |
Abfallschlüssel-Nr.: |
16 02 13* |
Dazu gehören: |
Bildschirme, Monitore, Fernseher |
Sammlung und Behälter
Abfallbehälter: |
lose Sammlung (ggf. Kiste) |
Anmeldung: |
über CFM Servicedesk, Meldeportal, t: 450 575 555 |
Entsorgung
Abholung: |
Transportdienst |
Verwertungsweg: |
Stofflich |
Hinweis: |
Die umweltverträgliche Entsorgung sowie das Inverkehrbringen und die Rücknahme von Elektro- und Elektronikgeräten sind im Elektro- und Elektronikgerätegesetz geregelt. |
Zur Beauftragung einer Entsorgung kontaktieren Sie bitte den CFM Servicedesk oder melden Sie die Entsorgung über das Meldeportal an..
Für Beratungen und bei Unklarheiten kontaktieren Sie bitte die Umweltbeauftragten.
Stand: August 2023