Metanavigation:

Hier finden Sie den Zugang zur Notfallseite, Kontaktinformationen, Barrierefreiheits-Einstellungen, die Sprachwahl und die Suchfunktion.

Navigation öffnen

Sie befinden sich hier:

Elektroschrott

Abfalleinstufung

Abfallbezeichnung:

gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09* bis 16 02 12* fallen

Abfallschlüssel-Nr.:

16 02 14

Dazu gehören:

gebrauchte elektronische Geräte wie Haushaltsgeräte (Wasserkocher, Kaffeemaschinen, Spülgeräte), Geräte der Unterhaltungselektronik, Geräte aus der Betriebstechnik (Kabel, elektrische Werkzeuge) sowie Informations- und Kommunikationsgeräte (Computer, Laptop, Notebook, Mobiltelefone, Telefone, Drucker)

Nicht dazu gehören:

gebrauchte elektronische Geräte, die gefährlichen Bestandteile enthalten wie:


Monitore, Bildschirme


Kühlgeräte


Sperrmüll

Bemerkung:

Nicht inventarisierte Geräte sind gesondert zur Abholung dem Transportdienst bereitzustellen (Kiste).


Für die Aussonderung von inventarisierten Geräten ist das Formular Mitteilung zur Aussonderung von Geräten zu verwenden.


Grundsätzlich sind Batterien / Akkus, Knopfzellen aus Geräten vor der Entsorgung zu entfernen (z.B. schnurrlose Werkzeuge, Taschenlampen) und ordnungsgemäß als Batterien zu entsorgen. Elektro-Altgeräten mit fest eingebauten Li-Akkus, die nicht vom Gerät getrennt werden können, sind deutlich lesbar mit "Lithium" zu kennzeichnen (bei Anmeldung zur Entsorgung "enthält Lithium-Batterien" angeben).

Abfalleinstufung

Abfallbezeichnung:

gefährliche Bestandteile enthaltende gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 12 fallen

Abfallschlüssel-Nr.:

16 02 13*

Dazu gehören:

Bildschirme, Monitore, Fernseher

Sammlung und Behälter

Abfallbehälter:

lose Sammlung (ggf. Kiste)

Anmeldung:

über CFM Servicedesk, Meldeportal, t: 450 575 555

Entsorgung

Abholung:

Transportdienst

Verwertungsweg:

Stofflich

Hinweis:

Die umweltverträgliche Entsorgung sowie das Inverkehrbringen und die Rücknahme von Elektro- und Elektronikgeräten sind im Elektro- und Elektronikgerätegesetz geregelt.


Zur Beauftragung einer Entsorgung kontaktieren Sie bitte den CFM Servicedesk oder melden Sie die Entsorgung über das Meldeportal an..

Für Beratungen und bei Unklarheiten kontaktieren Sie bitte die Umweltbeauftragten.

Stand: August 2023