
Färbelösungen
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Färbelösungen
Abfallbezeichnung: andere organische Lösungsmittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen (Lösungsmittelwassergemische halogenfrei - Halogengehalt < 2%-)
Abfallschlüssel-Nr.: 07 01 04*
Dazu gehören: wässrige Färbelösungen wie Giemsa-, Fuchsin- und Papanicolaous-Lösung und ethidiumbromidhaltige Lösungsmittelgemische sowie Lösungsmittelgemische mit hohem Wassergehalt. (wässrige Lösungen halogenfreier Lösungsmittel wie Ethanol, Mmethanol, Xylol, Toluol, Phenol)
Abfall darf keine radioaktive Belastung aufweisen.( Annahmegrenzwert liegt bei 300 nSv/h).
Dazu gehören NICHT: Formaldehydlösungen, halogenfreie Lösungsmittelgemische und halogenhaltige Lösungsmittelgemische.
Gefahrgutdaten
Sammlung
Behälter 5 Liter, 20 Liter (bauartgeprüft und zugelassen, gekennzeichnet nach den Vorschriften des Gefahrgutrechtes)
Bemerkung
Bereitstellung der gefahrgutrechtlich eindeutig gekennzeichneten Behälter zur Abholung fest verschlossen, unbeschädigt und frei von Restanhaftungen.
Kein Überkleben oder Beschreiben der Kennzeichnungen auf den Behältern! Max. Füllgrad 90 %!
Weitere Hinweise zur Sammlung hier.
Entsorgung
Abholung: Gefahrguttransport
Beseitigung: Sonderabfallverbrennung
Kontakt
Umweltschutzbeauftragte / Abfallbeauftragte: t: 030 450 573044 o. Mailkontakt
Auftragsmanagement / Beratung: t: 030 450574 189 o. Mailkontakt / t: 030 450574231
Stand: 03.05.2018