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Färbelösungen

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Färbelösungen

Abfallbezeichnung: andere organische Lösungsmittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen (Lösungsmittelwassergemische halogenfrei - Halogengehalt < 2%-)
Abfallschlüssel-Nr.: 07 01 04*

Dazu gehören: wässrige Färbelösungen wie Giemsa-, Fuchsin- und Papanicolaous-Lösung und ethidiumbromidhaltige Lösungsmittelgemische sowie Lösungsmittelgemische mit hohem Wassergehalt. (wässrige Lösungen halogenfreier Lösungsmittel wie Ethanol, Mmethanol, Xylol, Toluol, Phenol)

Abfall darf keine radioaktive Belastung aufweisen.( Annahmegrenzwert liegt bei 300 nSv/h).

Dazu gehören NICHT: Formaldehydlösungen, halogenfreie Lösungsmittelgemische und halogenhaltige Lösungsmittelgemische.

Gefahrgutdaten

UN 1992

ADR-Klasse 3

Gefahrenzettel 3 und 6.1

Sammlung

Behälter 5 Liter, 20 Liter (bauartgeprüft und zugelassen, gekennzeichnet nach den Vorschriften des Gefahrgutrechtes)

Bemerkung
Bereitstellung der gefahrgutrechtlich eindeutig gekennzeichneten Behälter zur Abholung fest verschlossen, unbeschädigt und frei von Restanhaftungen.
Kein Überkleben oder Beschreiben der Kennzeichnungen auf den Behältern! Max. Füllgrad 90 %!
Weitere Hinweise zur Sammlung hier.

Entsorgung

Abholung: Gefahrguttransport

Beseitigung: Sonderabfallverbrennung

Kontakt

Umweltschutzbeauftragte / Abfallbeauftragte: t: 030 450 573044 o. Mailkontakt

Auftragsmanagement / Beratung: t: 030 450574 189 o. Mailkontakt / t: 030 450574231

Stand: 03.05.2018