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Färbelösungen
Abfalleinstufung
Abfallbezeichnung: |
wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen, Halogengehalt <2% |
Abfallschlüssel-Nr.: |
07 01 04* |
Dazu gehören: |
wässrige Färbelösungen wie Giemsa-, Fuchsin- und Papanicolaous-Lösung und ethidiumbromidhaltige Lösungsmittelgemische sowie Lösungsmittelgemische mit hohem Wassergehalt. (wässrige Lösungen halogenfreier Lösungsmittel wie Ethanol, Methanol, Xylol, Toluol, Phenol) |
Nicht dazu gehören: |
halogenfreie Lösungsmittelgemische, halogenhaltige Lösemittelgemische, Formaldehydlösungen
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Hinweis: |
Der Abfall darf keine radioaktive Belastung aufweisen. Der Annahmegrenzwert liegt bei 300 nSv/h. |
Sammlung und Behälter
Abfallbehälter: |
5 L bzw. 20 L Kanister (bauartgeprüft und zugelassen, gekennzeichnet nach den Vorschriften des Gefahrgutrechtes) |
Hinweis: |
Bereitstellung in gefahrgutrechtlich eindeutig gekennzeichneten, fest verschlossenen, unbeschädigten Behältern zur Abholung. Die Behälter müssen frei von Restanhaftungen sein. Kein Überkleben oder Beschreiben der Kennzeichnungen auf den Behältern! Der Max. Füllgrad beträgt 90%! |
Zur Beauftragung einer Entsorgung kontaktieren Sie bitte das Auftragsmanagement.
Für Beratungen und bei Unklarheiten kontaktieren Sie bitte die Umweltbeauftragten.
Stand: September 2023