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Farb- und Lackreste
Abfalleinstufung
Abfallbezeichnung: |
Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten |
Abfallschlüssel-Nr.: |
08 01 11* |
Dazu gehören: |
Nicht ausgehärtete Altfarben, Altlacke und Klebstoffe sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. |
Nicht dazu gehören: |
Vollständig ausgehärtete Farb- und Lackreste bitte in den Restabfall geben. Vollständig entleerte Behälter in die gelbe Tonne geben. |
Sammlung und Behälter
Abfallbehälter: |
Kleinmengen als lose Sammlung (in Originalgebinden bereitstellen) |
Hinweis: |
Bei größeren Mengen bitte die Abfallwirtschaft kontaktieren. |
Farbreste

Zur Beauftragung einer Entsorgung kontaktieren Sie bitte das Auftragsmanagement.
Für Beratungen und bei Unklarheiten kontaktieren Sie bitte die Umweltbeauftragten.
Stand: September 2023