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Farb- und Lackreste

Abfalleinstufung

Abfallbezeichnung:

Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten

Abfallschlüssel-Nr.:

08 01 11*

Dazu gehören:

Nicht ausgehärtete Altfarben, Altlacke und Klebstoffe sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.

Nicht dazu gehören:

Vollständig ausgehärtete Farb- und Lackreste bitte in den Restabfall geben.


Vollständig entleerte Behälter in die gelbe Tonne geben.

Sammlung und Behälter

Abfallbehälter:

Kleinmengen als lose Sammlung (in Originalgebinden bereitstellen)

Hinweis:

Bei größeren Mengen bitte die Abfallwirtschaft kontaktieren.

Gefahrgut

UN-Nummer:

UN1263

ADR-Klasse:

3

Gefahrzettel:

3, Kennzeichen "umweltgefährdender Stoff"

Entsorgung

Abholung:

Gefahrguttransport

Verwertungsweg:

Sonderabfallverbrennung

Farbreste


Zur Beauftragung einer Entsorgung kontaktieren Sie bitte das Auftragsmanagement.

Für Beratungen und bei Unklarheiten kontaktieren Sie bitte die Umweltbeauftragten.

Stand: September 2023