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Formaldehyd
Abfalleinstufung
Abfallbezeichnung: |
andere Lösungsmittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen |
Abfallschlüssel-Nr.: |
07 01 04* |
Dazu gehören: |
wässrige Formaldehydlösungen aller Konzentrationen |
Nicht dazu gehören: |
halogenfreie Lösungsmittelgemische, halogenhaltige Lösungsmittelgemische, Färbelösungen |
Sammlung und Behälter
Abfallbehälter: |
5 L bzw. 20 L Kanister (bauartgeprüft und zugelassen, gekennzeichnet nach den Vorschriften des Gefahrgutrechtes) |
Hinweis: |
Bereitstellung in fest verschlossenen, unbeschädigten und gefahrgutrechtlich eindeutig gekennzeichneten, bauartgeprüften Behältern (für Formalin >25 %) zur Abholung. Die Behälter müssen frei von Restanhaftungen sein. Kein Überkleben oder Beschreiben der Kennzeichnungen auf den Behältern! Der max. Füllgrad beträgt 90 %! Der Annahmegrenzwert des Entsorgers liegt bei 300 nSv/h. Der Abfall darf keine Schwermetalle (Blei, Cadmium, Quecksilber) enthalten. |
Zur Beauftragung einer Entsorgung kontaktieren Sie bitte das Auftragsmanagement.
Für Beratungen und bei Unklarheiten kontaktieren Sie bitte die Umweltbeauftragten.
Stand: 21.04.2021