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Formaldehyd

Abfalleinstufung

Abfallbezeichnung:

andere Lösungsmittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

Abfallschlüssel-Nr.:

07 01 04*

Dazu gehören:

wässrige Formaldehydlösungen aller Konzentrationen

Nicht dazu gehören:

halogenfreie Lösungsmittelgemische, halogenhaltige Lösungsmittelgemische, Färbelösungen

Sammlung und Behälter

Abfallbehälter:

5 L bzw. 20 L Kanister (bauartgeprüft und zugelassen, gekennzeichnet nach den Vorschriften des Gefahrgutrechtes)

Hinweis:

Bereitstellung in fest verschlossenen, unbeschädigten und gefahrgutrechtlich eindeutig gekennzeichneten, bauartgeprüften Behältern (für Formalin >25 %) zur Abholung. Die Behälter müssen frei von Restanhaftungen sein. Kein Überkleben oder Beschreiben der Kennzeichnungen auf den Behältern! Der max. Füllgrad beträgt 90 %!


Der Annahmegrenzwert des Entsorgers liegt bei 300 nSv/h.


Der Abfall darf keine Schwermetalle (Blei, Cadmium, Quecksilber) enthalten.

Gefahrgut

UN-Nummer:

UN2209

ADR-Klasse:

8

Gefahrzettel:

8

Hinweis:

Formaldehydlösungen <25 % unterliegen nicht dem Gefahrgutrecht.

Entsorgung

Abholung:

Gefahrguttransport

Verwertungsweg:

Sonderabfallverbrennung

Sammlung


Zur Beauftragung einer Entsorgung kontaktieren Sie bitte das Auftragsmanagement.

Für Beratungen und bei Unklarheiten kontaktieren Sie bitte die Umweltbeauftragten.

Stand: 21.04.2021