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Halogenfreie Lösungsmittel

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Abfallbezeichnung: andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
Abfallschlüssel-Nr.: 07 01 04*

Dazu gehören halogenfreie Lösemittel wie Ethanol, Methanol, Xylol, Toluol, Phenol und deren Gemische sowie halogenfreie Lösemittelgemische mit niedrigem Wassergehalt.

Abfall darf keine radioaktive Belastung aufweisen. Der Annahmegrenzwert des Entsorgers liegt bei 300 nSv/h (!).

Nicht dazu gehören Formaldehydlösungen, Färbelösungen und halogenhaltige Lösemittelgemische.

Gefahrgutdaten

UN 1992

ADR-Klasse 3

Gefahrenzettel 3 und 6.1

Sammlung

Behälter 5 Liter, 20 Liter (bauartgeprüft und zugelassen, gekennzeichnet nach den Vorschriften des Gefahrgutrechtes)

Bemerkung
Bereitstellung der gefahrgutrechtlich eindeutig gekennzeichneten Behälter zur Abholung fest verschlossen, unbeschädigt und frei von Restanhaftungen.
Kein Überkleben oder Beschreiben der Kennzeichnungen auf den Behältern! Max. Füllgrad 90 %!
Weitere Hinweise zur Sammlung hier.

Entsorgung

Abholung: Gefahrguttransport

Beseitigung: Sonderabfallverbrennung

Kontakt

Umweltschutzbeauftragte / Abfallbeauftragte: t: 030 450 573044 o. Mailkontakt

Auftragsmanagement / Beratung: t: 030 450574 189 o. Mailkontakt / t: 030 450574231

Stand: 07.05.2018