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Lösungsmittel halogenhaltig

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Abfallbezeichnung: halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
Abfallschlüssel-Nr.: 07 01 03*

Dazu gehören halogenhaltige Lösungsmittel wie Chloroform, Dichlormethan, Tetrachlorkohlenstoff und deren Gemische.

Abfall darf keine radioaktive Belastung aufweisen. Der Annahmegrenzwert des Entsorgers liegt bei 300 nSv/h (!).

Nicht dazu gehören Formaldehydlösungen, Färbelösungen und halogenfreie Lösungsmittelgemische.

Gefahrgutdaten

UN 1992

ADR-Klasse 3

Gefahrenzettel 3 und 6.1

Sammlung

Behälter 5 Liter, 30 Liter (bauartgeprüft und zugelassen, gekennzeichnet nach den Vorschriften des Gefahrgutrechtes)

Bemerkung
Bereitstellung der gefahrgutrechtlich eindeutig gekennzeichneten Behälter zur Abholung fest verschlossen, unbeschädigt und frei von Restanhaftungen.
Kein Überkleben oder Beschreiben der Kennzeichnungen auf den Behältern! Max. Füllgrad 90 %!

Kontakt

Umweltschutzbeauftragte / Abfallbeauftragte: t: 030 450 573044 o. Mailkontakt

Auftragsmanagement / Beratung: t: 030 450574 189 o. Mailkontakt / t: 030 450574231

Stand: 07.05.2018