
Halogenlampen
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Halogenlampen
Abfallbezeichnung: gemischte Siedlungsabfälle
Abfallschlüssel-Nr.: 20 03 01
Die geringen Mengen an Halogen-Wasserstoff Verbindungen machen Halogenlampen nicht zu Sonderabfall. Diese dürfen mit dem normalen Restabfall entsorgt werden.
Kontakt
Umweltschutzbeauftragte / Abfallbeauftragte: t: 030 450 573044 o. Mailkontakt
Auftragsmanagement / Beratung: t: 030 450574 189 o. Mailkontakt / t: 030 450574231
Stand: 03.05.2018