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Infektiöse Abfälle

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Infektiöse Abfälle

Abfallbezeichnung: Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden
Abfallschlüssel-Nr.: 18 01 03*

Dazu zählen Abfälle, die mit erregerhaltigem (nach IfSG meldepflichtig) Blut, Sekret oder Exkret behaftet sind oder Blut in flüssiger Form enthalten, sowie nicht inaktivierte/desinfizierte mikrobiologische Kulturen aus den Bereichen Hygiene, Mikrobiologie und Virologie bei denen eine Vermehrung jeglicher Art von Krankheitserregern stattgefunden hat. Infektiöse Abfälle müssen auch aufgrund von §17 IfSG (Gegenstände, die mit meldepflichtigen Erregern behaftet sind) besondere Beachtung erfahren. Die Regelungen der Biostoffverordnung und die Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA) sind vorrangig zu beachten.

Nach dem gegenwärtigen Stand des Wissens können Abfälle dieser Gruppe bei beispielsweise folgenden Krankheiten des Menschen entstehen (in Klammern: relevante erregerhaltige Ausscheidung/Körperflüssigkeit):

Abfälle dieser Art fallen typischerweise an:

  • in klinisch-chemischen und infektionsserologischen Laboratorien
  • in mikrobiologischen Laboratorien
  • in Isoliereinheiten von Krankenhäusern
  • in Dialysestationen und Dialysezentren bei bekannten Virusträgern
  • in Abteilungen für Pathologie
  • im Operationssaal

Übertragung durch unmittelbaren Kontakt mit verletzter oder nicht intakter Haut oder Schleimhaut (z.B. durch Inokulation)

  • Aids/HIV-Infektion (Blut)
  • Virushepatitis (Blut)
  • CFJ/vCFJ (Gewebe, Liquor, kontaminierte Abfälle) TSE (Transsmissible spongiforme Enzephalopathie) (Gewebe, Liquor, kontaminierte Abfälle)

Entsorgung betrifft blutgetränkten Abfall, blutgefüllte Gefäße sowie scharfe und spitze Gegenstände, gebrauchte Dialysesysteme aus der Behandlung bekannter Virusträger. Beachte: Nicht gemeint sind trockene, nicht tropfende Abfälle!

Fäkal-orale Übertragung (Kontaktinfektion):

  • Cholera (Stuhl, Erbrochenes)
  • Ruhr, HUS (Stuhl)
  • Typhus, Paratyphus (Stuhl, Urin, Galle, Blut)

Beachte: Stuhl und Urin können dem Abwasser zugeleitet werden. Bei Cholera und Ruhr ist die Richtlinie des Robert-Koch-Institutes für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention zu beachten.

Aerogene Übertragung / Tröpfcheninfektion; Schmierinfektion

  • Aktive Tuberkulose (Sputum, Urin, Stuhl)
  • Meningitis / Enzephalitis (Sputum, Rachensekret)
  • Brucellose (Blut)
  • Diphtherie (Sputum, Rachensekret)
  • Poliomyelitis (Sputum / Rachensekret, Stuhl)
  • Tollwut (Sputum / Rachensekret)
  • Virusbedingte hämorrhagische Fieber (Blut, Sputum / Rachensekret, Wundsekret, Urin)

 Weiterführende Informationen dazu finden Sie im Leitfaden der Krankenhaushygiene der Charité imKap. 7.7

Gefahrgutdaten

UN 3291

ADR-Klasse 6.2

Gefahrenzettel 6.2

Sammlung

Behälter 30 Liter (max. Füllmenge 15 Kg) , 50 Liter (max. Füllmenge 25 Kg), 60 Liter (max. Füllmenge 29 Kg); bauartgeprüft und zugelassen, gekennzeichnet nach den Vorschriften des Gefahrgutrechtes

Bemerkung
Bereitstellung der gefahrgutrechtlich eindeutig gekennzeichneten Behälter zur Abholung fest verschlossen, unbeschädigt und frei von Restanhaftungen/ kein Austreten von Krankheitserregern.
Bereitstellung unter Vermeidung einer Gasbildung in den Sammelbehältnissen (unter +15°C Lagerdauer max. eine  Woche; unter +8°C Verlängerung der Lagerdauer in Abstimmung mit der Hygiene).   
Kein Überkleben oder Beschreiben der Kennzeichnungen auf den Behältern! Weitere Hinweise für die Behälter hier
Der Abfall darf keine toxischen Stoffe, keine Schwermetalle sowie keine radioaktive Belastung aufweisen (Annahmegrenzwert liegt bei 300 nSv/h).

Entsorgung

Abholung: Gefahrguttransport

Beseitigung: Sonderabfallverbrennung

Abfälle des AS 18 01 03* dürfen in Anlagen, die baulich und funktionell den Anforderungen der DIN 58949 entsprechen und deren Wirksamkeit bezüglich der Desinfektion von Abfällen durch ein herstellerunabhängiges Gutachten gemäß DIN 58949-3 belegt ist oder mit vom Robert Koch-Institut anerkannten Desinfektionsverfahren (Liste der vom Robert Koch-Institut geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren, Ziffer 3.4") behandelt  und unter Beachtung des weiter bestehenden Verletzungsrisikos durch spitze und scharfe Gegenstände als krankenhausspezifischer Abfall (B-Abfall) entsorgt werden. Desinfektion mit zugelassenen Verfahren z.B. Dampfdesinfektion bei 105° C.

Beratung: Krankenhaushygieneteam

Kontakt

Umweltschutzbeauftragte / Abfallbeauftragte: t: 030 450 573044 o. Mailkontakt

Auftragsmanagement / Beratung: t: 030 450574 189 o. Mailkontakt / t: 030 450574231

Stand: 03.05.2018