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Infektiöse/Ansteckungsgefährliche Abfälle
Abfalleinstufung
Abfallbezeichnung: |
Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden |
Abfallschlüssel-Nr.: |
18 01 03* |
Dazu gehören: |
Abfälle, die mit erregerhaltigem (nach IfSG meldepflichtig) Blut, Sekret oder Exkret behaftet sind oder Blut in flüssiger Form enthalten, sowie nicht inaktivierte/desinfizierte mikrobiologische Kulturen aus den Bereichen Hygiene, Mikrobiologie und Virologie bei denen eine Vermehrung jeglicher Art von Krankheitserregern stattgefunden hat. Infektiöse Abfälle müssen auch aufgrund von §17 IfSG (Gegenstände, die mit meldepflichtigen Erregern behaftet sind) besondere Beachtung erfahren. Die Regelungen der Biostoffverordnung und die Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA) sind vorrangig zu beachten. |
Abfälle dieser Art fallen typischerweise an:

- in klinisch-chemischen und infektionsserologischen Laboratorien
- in mikrobiologischen Laboratorien
- in Isoliereinheiten von Krankenhäusern
- in Dialysestationen und Dialysezentren bei bekannten Virusträgern
- in Abteilungen für Pathologie
- im Operationssaal
Übertragung durch unmittelbaren Kontakt mit verletzter oder nicht intakter Haut oder Schleimhaut (z.B. durch Inokulation):
- Aids/HIV-Infektion (Blut)
- Virushepatitis (Blut)
- CFJ/vCFJ (Gewebe, Liquor, kontaminierte Abfälle), TSE (Transsmissible spongiforme Enzephalopathie) (Gewebe, Liquor, kontaminierte Abfälle)
Entsorgung betrifft blutgetränkten Abfall, blutgefüllte Gefäße sowie scharfe und spitze Gegenstände, gebrauchte Dialysesysteme aus der Behandlung bekannter Virusträger. Beachte: Nicht gemeint sind trockene, nicht tropfende Abfälle.
Fäkal-orale Übertragung (Kontaktinfektion):
- Cholera (Stuhl, Erbrochenes)
- Ruhr, HUS (Stuhl)
- Typhus, Paratyphus (Stuhl, Urin, Galle, Blut)
Beachte: Stuhl und Urin können dem Abwasser zugeleitet werden. Bei Cholera und Ruhr ist die Richtlinie des Robert-Koch-Institutes für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention zu beachten.
Aerogene Übertragung / Tröpfcheninfektion; Schmierinfektion
- Aktive Tuberkulose (Sputum, Urin, Stuhl)
- Meningitis / Enzephalitis (Sputum, Rachensekret)
- Brucellose (Blut)
- Diphtherie (Sputum, Rachensekret)
- Poliomyelitis (Sputum / Rachensekret, Stuhl)
- Tollwut (Sputum / Rachensekret)
- Virusbedingte hämorrhagische Fieber (Blut, Sputum / Rachensekret, Wundsekret, Urin)
Weiterführende Informationen dazu finden Sie im Leitfaden der Krankenhaushygiene der Charité.
Sammlung und Behälter
Abfallbehälter: |
30 Liter (max. Füllmenge 15 kg) , 50 Liter (max. Füllmenge 25 kg), 60 Liter (max. Füllmenge 29 kg); bauartgeprüft und zugelassen, gekennzeichnet nach den Vorschriften des Gefahrgutrechtes |
Bemerkung: |
Direktanmeldung bei Auftragsmanagement. Bereitstellung der gefahrgutrechtlich eindeutig gekennzeichneten Behälter zur Abholung fest verschlossen (siehe Anleitung), unbeschädigt und frei von Restanhaftungen/ kein Austreten von Krankheitserregern. Bereitstellung unter Vermeidung einer Gasbildung in den Sammelbehältnissen (unter +15°C Lagerdauer max. eine Woche, unter +8°C Verlängerung der Lagerdauer in Abstimmung mit der Hygiene). Kein Überkleben oder Beschreiben der Kennzeichnungen auf den Behältern! Der Abfall darf keine toxischen Stoffe, keine Schwermetalle sowie keine radioaktive Belastung aufweisen (Annahmegrenzwert liegt bei 300 nSv/h). |
Entsorgung
Abholung: |
Gefahrguttransport |
Beseitigung: |
Beseitigung (Sonderabfallverbrennung) |
Beratung: |
Zur Beauftragung einer Entsorgung kontaktieren Sie bitte das Auftragsmanagement.
Für Beratungen und bei Unklarheiten kontaktieren Sie bitte die Umweltbeauftragten.