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Laborchemikalien anorganisch/organisch
Hinweise


Die Klassifizierung der Chemikalien nach Gefahrgutrecht sowie das rechtskonforme Verpacken für den Transport erfolgt durch die Abfallwirtschaft. Für die Klassifizierung ist eine Vorlaufzeit von ca. 10 Tagen erforderlich.
Bitte nutzen Sie zur Anmeldung den entsprechenden Vordruck der Abfallwirtschaft der CFM "Entsorgung / Umzug von Chemikalien und Gefahrstoffen".
Abfalleinstufung
Abfallbezeichnung: |
gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten |
Abfallschlüssel-Nr.: |
16 05 07* |
Abfallbezeichnung: |
gebrauchte organische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten |
Abfallschlüssel-Nr.: |
16 05 08* |
Hinweis: |
Die Klassifizierung der Chemikalien nach Gefahrgutrecht sowie das rechtskonforme Verpacken für den Transport erfolgt durch die Abfallwirtschaft. Für die Klassifizierung ist eine Vorlaufzeit von ca. 10 Tagen erforderlich. |
Sammlung und Behälter
Abfallbehälter: |
Die Chemikalien sind im Originalgebinde, eindeutig gekennzeichnet, fest verschlossen und ohne Restanhaftungen zur Abholung bereitzustellen. |
Zur Beauftragung einer Entsorgung kontaktieren Sie bitte das Auftragsmanagement.
Für Beratungen und bei Unklarheiten kontaktieren Sie bitte die Umweltbeauftragten.
Stand: September 2023