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Laborchemikalien anorganisch/organisch

Hinweise

Die Klassifizierung der Chemikalien nach Gefahrgutrecht sowie das rechtskonforme Verpacken für den Transport erfolgt durch die Abfallwirtschaft. Für die Klassifizierung ist eine Vorlaufzeit von ca. 10 Tagen erforderlich.

Bitte nutzen Sie zur Anmeldung den entsprechenden Vordruck der Abfallwirtschaft der CFM "Entsorgung / Umzug von Chemikalien und Gefahrstoffen".

Abfalleinstufung

Abfallbezeichnung:

gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten

Abfallschlüssel-Nr.:

16 05 07*

Abfallbezeichnung:

gebrauchte organische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten

Abfallschlüssel-Nr.:

16 05 08*

Hinweis:

Die Klassifizierung der Chemikalien nach Gefahrgutrecht sowie das rechtskonforme Verpacken für den Transport erfolgt durch die Abfallwirtschaft. Für die Klassifizierung ist eine Vorlaufzeit von ca. 10 Tagen erforderlich.

Sammlung und Behälter

Abfallbehälter:

Die Chemikalien sind im Originalgebinde, eindeutig gekennzeichnet, fest verschlossen und ohne Restanhaftungen zur Abholung bereitzustellen.

Gefahrgut

UN-Nummer:

Abhängig von jeweiligen der Chemikalie

ADR-Klasse:

Abhängig von der jeweiligen Chemikalie

Gefahrzettel:

Abhängig von der jeweiligen Chemikalie

Entsorgung

Abholung:

Gefahrguttransport

Verwertungsweg:

Sonderabfallverbrennung


Zur Beauftragung einer Entsorgung kontaktieren Sie bitte das Auftragsmanagement.

Für Beratungen und bei Unklarheiten kontaktieren Sie bitte die Umweltbeauftragten.

Stand: September 2023