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Leerbehälter mit schädlichen Anhaftungen
leere, mit gefährlichen Stoffen kontaminierte Verpackungen (Leeremballagen) aus Kunststoff, Glas oder Metall
Abfalleinstufung
Abfallbezeichnung: |
Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind |
Abfallschlüssel-Nr.: |
15 01 10* |
Dazu gehören: |
entleerte Fässer, Kanister, Flaschen aus Metall, Glas und Kunststoff mit gefährlichen Anhaftungen |
Nicht dazu gehören: |
entleerte Glasverpackungen ohne schädliche Rückstände, Pipettenspitzen, Schutzhandschuhe, Schläuche etc. die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten |
Sammlung und Behälter
Abfallbehälter: |
lose Sammlung, Bereitstellung möglichst in einem geeigneten Sammelbehälter |
Zur Beauftragung einer Entsorgung kontaktieren Sie bitte das Auftragsmanagement.
Für Beratungen und bei Unklarheiten kontaktieren Sie bitte die Umweltbeauftragten.
Stand: September 2023