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Leerbehälter mit schädlichen Anhaftungen

leere, mit gefährlichen Stoffen kontaminierte Verpackungen (Leeremballagen) aus Kunststoff, Glas oder Metall

Abfalleinstufung

Abfallbezeichnung:

Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind

Abfallschlüssel-Nr.:

15 01 10*

Dazu gehören:

entleerte Fässer, Kanister, Flaschen aus Metall, Glas und Kunststoff mit gefährlichen Anhaftungen

Nicht dazu gehören:

entleerte Glasverpackungen ohne schädliche Rückstände, Pipettenspitzen, Schutzhandschuhe, Schläuche etc. die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten

Sammlung und Behälter

Abfallbehälter:

lose Sammlung, Bereitstellung möglichst in einem geeigneten Sammelbehälter

Entsorgung

Abholung:

Gefahrguttransport

Verwertungsweg:

Sonderabfallverbrennung


Zur Beauftragung einer Entsorgung kontaktieren Sie bitte das Auftragsmanagement.

Für Beratungen und bei Unklarheiten kontaktieren Sie bitte die Umweltbeauftragten.

Stand: September 2023