
Leerbehälter mit schädlichen Anhaftungen - Metall
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Leerbehälter / Leeremballagen mit schädlichen Anhaftungen
Abfallbezeichnung: Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
Abfallschlüssel-Nr.: 15 01 10*
Dazu gehören entleerte Fässer, Kanister, Flaschen aus Metall / Glas / Kunststoff mit gefährlichen Anhaftungen.
Sonstige mit Chemikalien gefüllte Metallgebinde (Originalgebinde) sind als Laborchemikalien anorganisch oder als Laborchemikalien organisch zu entsorgen.
Entleerte Verpackungen aus Kunststoff / Metall ohne schädliche Rückstände sind als Verpackungsabfall (gelbe Tonne), entleerte Glasverpackungen ohne schädliche Rückstände sind als Glasabfall zu entsorgen.
Pipettenspitzen, Schutzhandschuhe, Schläuche etc. die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten sind als Betriebsmittel zu entsorgen.
Sammlung
lose Sammlung
Bereitstellung der Verpackungen, unbeschädigt in geeignete Sammelbehälter
Entsorgung
Abholung: Gefahrguttransport
Beseitigung: Sonderabfallverbrennung
Kontakt
Umweltschutzbeauftragte / Abfallbeauftragte: t: 030 450 573044 o. Mailkontakt
Auftragsmanagement / Beratung: t: 030 450574 189 o. Mailkontakt / t: 030 450574231
Stand: 03.05.2018