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Leuchtstoffröhren

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Abfallbezeichnung: Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle
Abfallschlüssel-Nr.: 20 01 21*

Dazu gehören Stablampen, Rund- und U-förmige Lampen, Energiesparlampen, Natriumdampf- oder Entladungslampen und Quecksilberdampflampen.

Glühlampen und Halogenlampen sind als Restabfall zu entsorgen.

Sammlung

Behälter 120 Liter; 200 Liter Spannringfass Sammlung

Bei größeren Mengen die Abfallwirtschaft kontaktieren.

Bemerkung
Der getrennte Abwurf in die jeweiligen Sammelbehälter erfolgt durch die technischen Bereiche, die die Lampen austauschen. Lampenbruch bitte nur in Karton verpackt bereit stellen.

Entsorgung

Abholung: Transportdienst

Verwertung: Stofflich


Zur Beauftragung einer Entsorgung kontaktieren Sie bitte das Auftragsmanagement.

Für Beratungen und bei Unklarheiten kontaktieren Sie bitte die Umweltbeauftragten.

Kontakt

Umweltschutzbeauftragte / Abfallbeauftragte: t: 030 450 573044 o. Mailkontakt

Auftragsmanagement / Beratung: t: 030 450574 189 o. Mailkontakt / t: 030 450574231

Stand: 07.05.2018