
Leuchtstoffröhren
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Abfallbezeichnung: Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle
Abfallschlüssel-Nr.: 20 01 21*
Dazu gehören Stablampen, Rund- und U-förmige Lampen, Energiesparlampen, Natriumdampf- oder Entladungslampen und Quecksilberdampflampen.
Glühlampen und Halogenlampen sind als Restabfall zu entsorgen.
Sammlung
Behälter 120 Liter; 200 Liter Spannringfass Sammlung
Bei größeren Mengen die Abfallwirtschaft kontaktieren.
Bemerkung
Der getrennte Abwurf in die jeweiligen Sammelbehälter erfolgt durch die technischen Bereiche, die die Lampen austauschen. Lampenbruch bitte nur in Karton verpackt bereit stellen.
Entsorgung
Abholung: Transportdienst
Verwertung: Stofflich
Zur Beauftragung einer Entsorgung kontaktieren Sie bitte das Auftragsmanagement.
Für Beratungen und bei Unklarheiten kontaktieren Sie bitte die Umweltbeauftragten.
Kontakt
Umweltschutzbeauftragte / Abfallbeauftragte: t: 030 450 573044 o. Mailkontakt
Auftragsmanagement / Beratung: t: 030 450574 189 o. Mailkontakt / t: 030 450574231
Stand: 07.05.2018