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Lösungsmittel, halogenfrei

Abfalleinstufung

Abfallbezeichnung:

andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

Abfallschlüssel-Nr.:

07 01 04*

Dazu gehören:

halogenfreie Lösemittel wie Ethanol, Methanol, Xylol, Toluol, Phenol und deren Gemische sowie halogenfreie Lösemittelgemische mit niedrigem Wassergehalt

Nicht dazu gehören:

halogenhaltige Lösemittelgemische, halogenfreie Lösungsmittel-Wasser-Gemische, Färbelösungen, Formaldehydlösungen

Sammlung und Behälter

Abfallbehälter:

5 L bzw. 20 L Kanister (bauartgeprüft und zugelassen, gekennzeichnet nach den Vorschriften des Gefahrgutrechtes)

Hinweis:

Bereitstellung in fest verschlossenen, unbeschädigten und gefahrgutrechtlich eindeutig gekennzeichneten, bauartgeprüften Behältern zur Abholung. Die Behälter müssen frei von Restanhaftungen sein. Kein Überkleben oder Beschreiben der Kennzeichnungen auf den Behältern! Der max. Füllgrad beträgt 90 %!


Der Annahmegrenzwert des Entsorgers liegt bei 300 nSv/h.


Der Abfall darf keine Schwermetalle (Blei, Cadmium, Quecksilber) enthalten.

Gefahrgut

UN-Nummer:

UN1992

ADR-Klasse:

3

Gefahrzettel:

3 + 6.1

Entsorgung

Abholung:

Gefahrguttransport

Verwertungsweg:

Sonderabfallverbrennung


Zur Beauftragung einer Entsorgung kontaktieren Sie bitte das Auftragsmanagement.

Für Beratungen und bei Unklarheiten kontaktieren Sie bitte die Umweltbeauftragten.

Stand: September 2023