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Lösungsmittel, halogenhaltig

Abfalleinstufung

Abfallbezeichnung:

halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

Abfallschlüssel-Nr.:

07 01 03*

Dazu gehören:

halogenhaltige Lösungsmittel wie Chloroform, Dichlormethan, Tetrachlorkohlenstoff und deren Gemische

Nicht dazu gehören:

halogenfreie Lösemittel, halogenfreie Lösemittel-Wasser-Gemische, Färbelösungen, Formaldehydlösungen

Sammlung und Behälter

Abfallbehälter:

5 L bzw. 20 L Kanister (bauartgeprüft und zugelassen, gekennzeichnet nach den Vorschriften des Gefahrgutrechtes)

Hinweis:

Bereitstellung in fest verschlossenen, unbeschädigten und gefahrgutrechtlich eindeutig gekennzeichneten, bauartgeprüften Behältern zur Abholung. Die Behälter müssen frei von Restanhaftungen sein. Kein Überkleben oder Beschreiben der Kennzeichnungen auf den Behältern! Der max. Füllgrad beträgt 90 %!


Der Annahmegrenzwert des Entsorgers liegt bei 300 nSv/h.


Der Abfall darf keine Schwermetalle (Blei, Cadmium, Quecksilber) enthalten.

Gefahrgut

UN-Nummer:

UN1992

ADR-Klasse:

3

Gefahrzettel:

3 + 6.1

Entsorgung

Abholung:

Gefahrguttransport

Verwertungsweg:

Sonderabfallverbrennung


Zur Beauftragung einer Entsorgung kontaktieren Sie bitte das Auftragsmanagement.

Für Beratungen und bei Unklarheiten kontaktieren Sie bitte die Umweltbeauftragten.

Stand: 07.05.2018