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Lösungsmittel, halogenhaltig
Abfalleinstufung
Abfallbezeichnung: |
halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen |
Abfallschlüssel-Nr.: |
07 01 03* |
Dazu gehören: |
halogenhaltige Lösungsmittel wie Chloroform, Dichlormethan, Tetrachlorkohlenstoff und deren Gemische |
Nicht dazu gehören: |
halogenfreie Lösemittel, halogenfreie Lösemittel-Wasser-Gemische, Färbelösungen, Formaldehydlösungen |
Sammlung und Behälter
Abfallbehälter: |
5 L bzw. 20 L Kanister (bauartgeprüft und zugelassen, gekennzeichnet nach den Vorschriften des Gefahrgutrechtes) |
Hinweis: |
Bereitstellung in fest verschlossenen, unbeschädigten und gefahrgutrechtlich eindeutig gekennzeichneten, bauartgeprüften Behältern zur Abholung. Die Behälter müssen frei von Restanhaftungen sein. Kein Überkleben oder Beschreiben der Kennzeichnungen auf den Behältern! Der max. Füllgrad beträgt 90 %! Der Annahmegrenzwert des Entsorgers liegt bei 300 nSv/h. Der Abfall darf keine Schwermetalle (Blei, Cadmium, Quecksilber) enthalten. |
Zur Beauftragung einer Entsorgung kontaktieren Sie bitte das Auftragsmanagement.
Für Beratungen und bei Unklarheiten kontaktieren Sie bitte die Umweltbeauftragten.
Stand: 07.05.2018