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Medikamente

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Medikamente

Abfallbezeichnung: Arzneimittel
Abfallschlüssel-Nr.: 18 01 09

Dazu gehören: Angebrochene und verfallene Medikamente, nicht mehr benötigte Medikamente sowie Röntgenkontrastmittel

Zytotoxische Medikamente sind als Zytostatika zu entsorgen.

Entpackte Restmengen (z.B. halbe Tabletten) sind dem Restabfall (B-Abfall) zuzuführen.

Angebrochene Ampullen und andere verletzungsgefährliche Gegenstände sind als scharfe und spitze Gegenstände zu entsorgen.

Kleine Restmengen an flüssigen Medikamenten sind mit Zellstoff o.ä. aufzusaugen und dem Restabfall (B-Abfall) zuzuführen.

Die Beseitigung von Betäubungsmitteln erfolgt gemäß dem Merklatt (August 2006) zur Vernichtung von Betäubungsmitteln.

Sammlung

Rückgabe der Medikamente über die Apothekenkisten an die Apotheke (verplomt und adressiert). Informationen der Apotheke dazu hier.

Bemerkung
Arzneimittel einschließlich unverbrauchter Röntgenkontrastmittel sind getrennt zu erfassen. Wichtig dabei ist, dass ein missbräuchlicher Zugriff durch Dritte und eine damit verbundene Gefährdung ausgeschlossen werden. Eine Entsorgung über den Ausguss / Toilette in die öffentliche Kanalisation (Einleitungsverbot) ist unzulässig.
Jodhaltige Kontrastmittel können die Umwelt belasten, wenn sie über das Abwasser abgegeben werden. Reste aus der Anwendung dürfen nie in den Ausguss gegeben werden.

Jede Tablette und jeder Tropfen eines flüssigen Arzneimittels, die nicht in das Abwasser und damit in den Wasserkreislauf gelangen, entlasten die Umwelt und schützen die Gesundheit.

Entsorgung

Abholung: Transportdienst

Entsorgung: Verbrennung

Die Entsorgung erfolgt gemeinsam mit dem Restabfall bzw. B-Abfall.

Beratung: Apotheke (t: +49 30 450-661238) sowie Abfallwirtschaft

Kontakt

Umweltschutzbeauftragte / Abfallbeauftragte: t: 030 450 573044 o. Mailkontakt

Auftragsmanagement / Beratung: t: 030 450574 189 o. Mailkontakt / t: 030 450574231

Stand: 15.02.2021