Metanavigation:

Hier finden Sie den Zugang zur Notfallseite, Kontaktinformationen, Barrierefreiheits-Einstellungen, die Sprachwahl und die Suchfunktion.

Navigation öffnen

Sie befinden sich hier:

Scharfe, spitze Gegenstände

Hinweise zur Sammlung:

Sammlung nur unter Verwendung der dafür vorgesehenen Kanülenabwurf-Behälter (stich- und bruchfesten Einwegbehältern); erhältlich in unterschiedlichen Größen (0,49  bis 25 Liter);
Informationen zu den verschiedenen geeigneten Kanülenabwurf-Behältern (auch für längere Instrumente) und Zubehör finden Sie hier.

Abfalleinstufung

Abfallbezeichnung:

spitze oder scharfe Gegenstände (außer 18 01 03*) aus der humanmedizinischen Versorgung und Forschung

Abfallschlüssel-Nr.:

18 01 01

Dazu gehören:

Kanülen von Spritzen und Infusionssystemen, Skalpelle, Messer, Lanzetten, Nadeln und Gegenstände mit ähnlichem Risiko für Schnitt- oder Stichverletzungen. wie beispielsweise Brechampullen

Nicht dazu gehören:

Scharfe und spitze Gegenstände wie Pipettenspitzen mit schädlichen Restanhaftungen wie beispielsweise Chemikalien oder ansteckungsgefährliche Stoffe

Sammlung und Behälter

Abfallbehälter:

Kanülenabwurf-Behälter

Bemerkung:

- Behälter fest verschließen


- sicher vor unbefugten Zugriff zur Entsorgung bereitstellen


- kein Umfüllen oder Sortieren


- Beachtung der Markierung zur maximalen Befüllung (max. ¾ befüllen)


 


Fest verschlossene Behälter können unter Beachtung des Arbeitsschutzes im krankenhausspezifischen B-Abfall entsorgt werden.

Entsorgung

Abholung:

Reinigungsdienst

Verwertungsweg:

thermische Verwertung im Müllheizkraftwerk


Zur Beauftragung einer Entsorgung kontaktieren Sie bitte das Auftragsmanagement.

Für Beratungen und bei Unklarheiten kontaktieren Sie bitte die Umweltbeauftragten.

Stand: September 2023