Scharfe und spitze Gegenstände
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Abfallbezeichnung: spitze oder scharfe Gegenstände (außer 18 01 03*) aus der humanmedizinischen Versorgung und Forschung
Abfallschlüssel-Nr.: 18 01 01
Dazu gehören: Kanülen von Spritzen und Infusionssystemen, Skalpelle, Messer, Lanzetten, Nadeln und Gegenstände mit ähnlichem Risiko für Schnitt- oder Stichverletzungen. wie beispielsweise Brechampullen
Dazu gehören NICHT: Scharfe und spitze Gegenstände wie Pipettenspitzen mit schädlichen Restanhaftungen wie beispielsweise Chemikalien oder ansteckungsgefährliche Stoffe
Sammlung

Behälter: Sammlung nur unter Verwendung der dafür vorgesehenen Kanülenabwurf-Behälter (stich- und bruchfesten Einwegbehältern); erhältlich in unterschiedlichen Größen (0,49 bis 25 Liter);
Informationen zu den verschiedenen geeigneten Kanülenabwurf-Behältern (auch für längere Instrumente) und Zubehör finden Sie hier.
Bemerkung
Behälter fest verschließen; sicher vor unbefugten Zugriff zur Entsorgung bereitstellen; kein Umfüllen oder Sortieren; Beachtung der Markierung zur maximalen Befüllung (max. ¾ befüllen); fest verschlossene Behälter können unter Beachtung des Arbeitsschutzes gemeinsam mit dem krankenhausspezifischen Abfall (B-Abfall) entsorgt werden.
Entsorgung
Abholung: Reinigungsdienst
Beseitigung: gemeinsam mit B-Abfall
Kontakt
Umweltschutzbeauftragte / Abfallbeauftragte: t: 030 450 573044 o. Mailkontakt
Auftragsmanagement / Beratung: t: 030 450574 189 o. Mailkontakt / t: 030 450574231
Stand: 03.05.2018