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Speisereste

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Dazu zählen Speisereste sowie Garten- und Parkabfälle.

Speisereste aus Cafeterias und Kantinen sind durch die jeweiligen Betreiber eigenverantwortlich zu entsorgen (Biogaserzeugung). Sie dürfen nicht als Restabfall entsorgt werden.

Kleinere Abfallmengen wie Teebeutel, Kaffeesatz, Blumen aus beispielsweise Teeküchen können als Restabfall entsorgt werden.

Die bei der Pflege der Außenanlagen anfallenden Garten- und Parkabfälle (Grasschnitt, Laub und geschnittenes Gehölz) werden durch den Betreiber gesammelt und einer Verwertung (Kompostierung) zugeführt.

Kontakt

Umweltschutzbeauftragte / Abfallbeauftragte: t: 030 450 573044 o. Mailkontakt

Auftragsmanagement / Beratung: t: 030 450574 189 o. Mailkontakt / t: 030 450574231

Stand: 07.05.2018