
Toner
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Abfallbezeichnung: Tonerabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 03 17* fallen
Abfallschlüssel-Nr.: 08 03 18
Dazu gehören leere Tonerkartuschen und Druckerpatronen von beispielsweise Laserdruckern und Kopierern, Faxgeräten, leere Farbpatronen aus Tintenstrahldruckern.
Sammlung
Kleinmengen lose Sammlung
Bemerkung
Tonerkartuschen sind staubdicht, auslaufsicher und äußerlich unverschmutzt in Originalkartons zur Entsorgung bereitzustellen. (Beschriftung mit: ZUR ENTSORGUNG).
Entsorgung
Abholung: direkte Abgabe oder Versand per Hauspost an die jeweiligen Poststellen der Charité
Verwertung: Rücknahme und Wiederverwertung
Kontakt
Umweltschutzbeauftragte / Abfallbeauftragte: t: 030 450 573044 o. Mailkontakt
Auftragsmanagement / Beratung: t: 030 450574 189 o. Mailkontakt / t: 030 450574231
Stand: 03.05.2018