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Toner

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Abfallbezeichnung: Tonerabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 03 17* fallen
Abfallschlüssel-Nr.: 08 03 18

Dazu gehören leere Tonerkartuschen und Druckerpatronen von beispielsweise Laserdruckern und Kopierern, Faxgeräten, leere Farbpatronen aus Tintenstrahldruckern.

Sammlung

Kleinmengen lose Sammlung

Bemerkung
Tonerkartuschen sind staubdicht, auslaufsicher und äußerlich unverschmutzt in Originalkartons zur Entsorgung bereitzustellen. (Beschriftung mit: ZUR ENTSORGUNG).


Entsorgung

Abholung: direkte Abgabe oder Versand per Hauspost an die jeweiligen Poststellen der Charité

Verwertung: Rücknahme und Wiederverwertung

Kontakt

Umweltschutzbeauftragte / Abfallbeauftragte: t: 030 450 573044 o. Mailkontakt

Auftragsmanagement / Beratung: t: 030 450574 189 o. Mailkontakt / t: 030 450574231

Stand: 03.05.2018