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Verpackungen mit schädlichen Anhaftungen - Glas

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Verpackungen mit schädlichen Anhaftungen - Glas

Abfallbezeichnung: Glas-, Kunststoff-, Holzabfälle die gefährliche Stoffe enthalten oder durch diese verunreinigt sind.
Abfallschlüssel-Nr.: 17 02 04*

Dazu gehören entleerte Glasgebinde mit gefährlichen Anhaftungen.

Sonstige mit Chemikalien gefüllte Glasgebinde sind als Laborchemikalien anorganisch oder als Laborchemikalien organisch zu entsorgen.

Bemerkung
Bitte verwenden Sie folgendes Formblatt zur Anmeldung der Chemikalienflaschen zur Entsorgung: Formblatt Entsorgung von Laborchemikalien (Listenform).

Gefahrgutdaten

Sammlung

lose Sammlung

Bereitstellung der Originalgebinde, unbeschädigt

Entsorgung

Abholung: Gefahrguttransport

Beseitigung: Sonderabfallverbrennung

Kontakt

Umweltschutzbeauftragte / Abfallbeauftragte: t: 030 450 573044 o. Mailkontakt

Auftragsmanagement / Beratung: t: 030 450574 189 o. Mailkontakt / t: 030 450574231

Stand: 03.05.2018