
Verpackungen mit schädlichen Anhaftungen - Glas
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Verpackungen mit schädlichen Anhaftungen - Glas
Abfallbezeichnung: Glas-, Kunststoff-, Holzabfälle die gefährliche Stoffe enthalten oder durch diese verunreinigt sind.
Abfallschlüssel-Nr.: 17 02 04*
Dazu gehören entleerte Glasgebinde mit gefährlichen Anhaftungen.
Sonstige mit Chemikalien gefüllte Glasgebinde sind als Laborchemikalien anorganisch oder als Laborchemikalien organisch zu entsorgen.
Bemerkung
Bitte verwenden Sie folgendes Formblatt zur Anmeldung der Chemikalienflaschen zur Entsorgung: Formblatt Entsorgung von Laborchemikalien (Listenform).
Gefahrgutdaten
Sammlung
lose Sammlung
Bereitstellung der Originalgebinde, unbeschädigt
Entsorgung
Abholung: Gefahrguttransport
Beseitigung: Sonderabfallverbrennung
Kontakt
Umweltschutzbeauftragte / Abfallbeauftragte: t: 030 450 573044 o. Mailkontakt
Auftragsmanagement / Beratung: t: 030 450574 189 o. Mailkontakt / t: 030 450574231
Stand: 03.05.2018