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Verpackungen mit schädlichen Anhaftungen - PE

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Verpackungen mit schädlichen Anhaftungen - Kunststoff

Abfallbezeichnung: Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten
Abfallschlüssel-Nr.: 15 01 10*

Dazu gehören entleerte Fässer und Kanister aus Kunststoff mit gefährlichen Anhaftungen.

Sonstige mit Chemikalien gefüllte Kunststoffgebinde (Originalgebinde) sind als Laborchemikalien anorganisch oder als Laborchemikalien organisch zu entsorgen.

Bemerkung
Bitte verwenden Sie folgendes Formblatt zur Anmeldung der Kunststoffgebinde zur Entsorgung: Formblatt Entsorgung von Laborchemikalien (Listenform).

Gefahrgutdaten

Sammlung

lose Sammlung

Bereitstellung der Originalgebinde, unbeschädigt

Entsorgung

Abholung: Gefahrguttransport

Beseitigung: Sonderabfallverbrennung

Kontakt

Umweltschutzbeauftragte / Abfallbeauftragte: t: 030 450 573044 o. Mailkontakt

Auftragsmanagement / Beratung: t: 030 450574 189 o. Mailkontakt / t: 030 450574231

Stand: 03.05.2018