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Gefahrgut

An der Charité Universitätsmedizin Berlin werden täglich eine Vielzahl gefährlicher Güter wie Druckgasflaschen, Chemikalien, Sonderabfälle, ansteckungsgefährliche Stoffe (medizinisches Untersuchungsgut, Erregerkulturen) transportiert.

Hier finden Sie Informationen zum Gefahrguttransport und den allgemeinen rechtlichen Anforderungen für die Beförderung auf der Straße.

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Gefahrgut-Transport

An der Charité Universitätsmedizin Berlin werden täglich eine Vielzahl gefährlicher Güter wie Druckgasflaschen, Chemikalien, Sonderabfälle, ansteckungsgefährliche Stoffe (medizinisches Untersuchungsgut, Erregerkulturen) transportiert.

Für die Beförderung gefährlicher Güter mit Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr gelten nicht nur die Regelungen der StVO, sondern auch die speziellen Vorschriften des Gefahrgutrechts, z.B. der ADR, GbV, GGVSEB, GGBefG. Für den Versand gefährlicher Güter per Luft sind die Vorschriften des Luftrachtrechts ( IATA-DGR ) zu beachten.

Alle an der Beförderung beteiligte Personen müssen zu ihrem Aufgabenbereich (z. B. Verpacken von gefährlichen Gütern) unterwiesen sein und dies vor Aufnahme der Tätigkeiten. Diese Kenntnisse sind durch regelmäßige Schulungen zu vermitteln. Zu den Inhalten der  Gefahrgutvorschriften führt die Gefahrgutbeauftragte praxisnahe Schulungen durch. 

Die Gefahrgutbeauftragte berät Sie in allen gefahrgutrelevanten Angelegenheiten und stellt Ihnen die für Sie erforderlichen Informationen zusammen. Hinweise zur rechtskonformen Beförderung verschiedener gefährlicher Güter wie Chemikalien, Druckgasflaschen, ansteckungsgefährliche oder radioaktive Stoffe finden Sie hier.

Allgemeine Rechtliche Anforderungen für die Beförderung auf der Straße

Die nachstehenden Links informieren über die allgemeinen rechtlichen Regelungen bei der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und sind nur Charité-intern zu erreichen (Campus-Lizens von Umwelt-Online)

Allgemeine Rechtliche Anforderungen für die Beförderung auf der Straße

ADR/RID15

Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße Anlagen A und B des Europäischen Übereinkommens vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße.

GBefGG
Gefahrgutbeförderungsgesetz - Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter.

GGAV
Gefahrgut-Ausnahmeverordnung - Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter.

GGVSEB
Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern.

Zu den  gefahrgutrelevanten Vorschriften / Reglungen für die Beförderung gefährlicher Güter per Luftfracht gehören:

ICAO TI
International Civil Aviation Organization Technical Instructions for the Safe Transport of Dangerous Goods by Air

IATA – DGR
International Air Transport Association Dangerous Goods Regulations (DGR)